Ernährungstherapie nach §43  Für die Behandlung stellt Ihnen ihr Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur diättherapeutischen Beratung aus. Als Dokument gilt auch ein Rezept zur Beratung nach § 43.

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Adipositas/ Übergewicht Fettstoffwechselstörung Osteoporose Diabetis mellitus Laktoseintolleranz/ Fructoseintolleranz Mangelernährung Zöliakie Erkrankungen der Verdauungsorgane Veranstaltungsorte: Altengottern, Bad Langensalza, Tabarz (ZePT) Die Kurse werden von Krankenkassen bezuschusst Termine nach Vereinbarung
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© Bettina Michel | staatl. geprüfte Diätassistentin | zertifizierte Ernährungsberaterin VDD
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